Weitere Entscheidung unten: BGH, 12.06.2008

Rechtsprechung
   BGH, 08.05.2008 - 3 StR 53/08 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4846
BGH, 08.05.2008 - 3 StR 53/08 (1) (https://dejure.org/2008,4846)
BGH, Entscheidung vom 08.05.2008 - 3 StR 53/08 (1) (https://dejure.org/2008,4846)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 2008 - 3 StR 53/08 (1) (https://dejure.org/2008,4846)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 259 StGB; § 242 StGB; § 261 StPO; § 337 StPO
    Beweiswürdigung (Prüfungsmaßstab des Revisionsgerichts; Zweifelssatz); Wahlfeststellung (rechtsethische und psychologische Gleichwertigkeit; Wohnungseinbruchsdiebstahl und Hehlerei)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 3 StPO; § 54 StGB; § 337 StPO
    Ablehnung eines Beweisantrages (Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache; antizipierende Beweiswürdigung; Beruhen); Gesamtstrafenbildung (starke Erhöhung der Einsatzstrafe; fehlerhafte Orientierung an der Summe der Einzelstrafen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der zusammenfassenden Würdigung der einzelnen Taten und der Person des Angeklagten bei Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe; Aufhebung eines Urteils im Ausspruch über die Gesamtstrafe auf die Revision des Angeklagten

  • Wolters Kluwer

    Begründetheit einer Revision wegen Rechtsfehlern bei der Beweiswürdigung in Anwendung des Zweifelssatzes; Möglichkeit einer Wahlfeststellung bei rechtsethisch und psychologisch gleichartigen bzw. gleichwertigen Delikten

  • Judicialis
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zweifelssatz bei Angeklagtenvortrag; Wahlfeststellung bei Wohnungseinbruchsdiebstahl und Hehlerei

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 646
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.04.1994 - 4 StR 74/94

    Gesamtstrafe - Zulässigkeit - Grenze - Verjährung - Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 08.05.2008 - 3 StR 53/08
    Die Höhe der Gesamtfreiheitsstrafe lässt besorgen, dass das Landgericht bei ihrer Bemessung nicht die Person des Angeklagten und die einzelnen Taten zusammenfassend gewürdigt hat (§ 54 Abs. 1 Satz 3 StGB), sondern sich zu sehr von der Summe der Einzelstrafen (zweimal ein Jahr und neun Monate, einmal ein Jahr und fünf Monate, einmal neun Monate Freiheitsstrafe) hat leiten lassen (vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 8 m. w. N.).
  • BGH, 22.11.2007 - 3 StR 430/07

    Rechtsfehlerhafte Zurückweisung eines Beweisantrages (Bedeutungslosigkeit);

    Auszug aus BGH, 08.05.2008 - 3 StR 53/08
    Im Übrigen weist die Revision zwar im Ansatz zutreffend darauf hin, dass die Ablehnungsbeschlüsse an sich nicht den Begründungserfordernissen entsprechen, die an die Darstellung der antizipierenden Beweiswürdigung bei der Zurückweisung eines Beweisantrags wegen tatsächlicher Bedeutungslosigkeit der Beweisbehauptung zu stellen sind (vgl. BGH, Beschl. vom 22. November 2007 - 3 StR 430/07 m. w. N.).
  • BGH, 02.11.2016 - 2 StR 495/12

    Zweiter Strafsenat legt die Frage der Zulässigkeit wahldeutiger Verurteilung

    Wenn etwa in dem vom Senat zu entscheidenden Fall die Angeklagten entweder als Mittäter an gewerbsmäßig begangenen Einbruchsdiebstählen beteiligt waren, durch die großer Sachschaden angerichtet und erhebliche Diebesbeute erzielt wurden, oder sie sich als gewerbsmäßig handelnde Alleintäter der Hehlerei einzelne Beutestücke aus solchen Diebstählen verschafft haben, ist nicht nachzuvollziehen, warum - unter Ausblendung des einseitig vorhandenen Erschwerungsgrundes des Auf- oder Einbruchs (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 2008 - 3 StR 53/98, NStZ 2008, 646) - von einer rechtsethischen und psychologischen Vergleichbarkeit gesprochen werden soll.
  • BGH, 27.03.2009 - 2 StR 302/08

    Verfahren gegen Trierer Strafverteidiger wegen Beleidigung eines Richters und

    Es ist jedoch rechtsfehlerhaft, wenn sich das Tatgericht mit festgestellten Besonderheiten und Beweisanzeichen nicht auseinandersetzt, die mit nicht geringem Gewicht für eine Strafbarkeit des Angeklagten sprechen können und auf deren Erörterung vor der Anwendung des Zweifelssatzes nicht verzichtet werden darf (vgl. BGH NStZ 2008, 646).
  • BGH, 11.03.2015 - 2 StR 495/12

    Divergenzvorlage an den Großen Senat für Strafsachen; echte Wahlfeststellung

    Wenn zum Beispiel in dem vom Senat zu entscheidenden Fall die Angeklagten entweder als Mittäter an gewerbsmäßig begangenen Einbruchsdiebstählen beteiligt waren, durch die großer Sachschaden angerichtet und erhebliche Diebesbeute erzielt wurden, oder sie sich als gewerbsmäßig handelnde Alleintäter der Hehlerei jeweils einzelne Beutestücke aus einem solchen Diebstahl verschafft haben, erschiene fraglich, ob - gegebenenfalls unter Ausblendung des Erschwerungsgrunds des Einbruchs, der bei der Hehlerei keine Entsprechung findet (vgl. für die Wahlfeststellung zwischen Wohnungseinbruchsdiebstahl oder Hehlerei BGH, Urteil vom 8. Mai 2008 - 3 StR 53/08, NStZ 2008, 646) - von einer rechtsethischen und psychologischen Vergleichbarkeit überhaupt gesprochen werden könnte.
  • BGH, 25.10.2017 - 2 StR 495/12

    Wahlfeststellung (Berücksichtigung des Grundsatzes in dubio pro reo; Anwendung

    Das zusätzliche Vorliegen einer Verhaltensweise, welche die Voraussetzungen eines weiteren Regelbeispiels des § 243 Abs. 1 Satz 2 StGB erfüllt, dem bei der Hehlerei kein rechtsethisch und psychologisch vergleichbares Merkmal gegenübersteht, steht einer gesetzesalternativen Verurteilung mit Blick auf die vergleichbaren Grundkonstellationen nicht im Wege (vgl. für Wohnungseinbruchsdiebstahl oder Hehlerei BGH, Urteil vom 8. Mai 2008 - 3 StR 53/08, NStZ 2008, 646).
  • BGH, 26.01.2023 - 3 StR 154/22

    Revisionsbegründung (Revisionsbeschränkung: Wirksamkeitsvoraussetzungen,

    Aus ihnen muss sich ferner ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 10. November 2021 - 2 StR 185/20, juris Rn. 38; vom 26. August 2020 - 2 StR 587/19, juris Rn. 5; vom 21. August 2008 - 3 StR 262/08, juris Rn. 3; vom 8. Mai 2008 - 3 StR 53/08, juris Rn. 2).
  • BGH, 20.08.2008 - 5 StR 15/08

    Unzureichend begründeter Freispruch (Erörterungsmangel; Gesamtwürdigung)

    Aus den Urteilsgründen muss sich auch ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (BGH, Urteil vom 8. Mai 2008 - 3 StR 53/08; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11, 24).
  • BGH, 27.04.2021 - 5 StR 44/21

    Postpendenz und Wahlfeststellung zwischen Diebstahl und Hehlerei

    Zwar fehlt es zwischen schwerem Wohnungseinbruchdiebstahl und Hehlerei an der erforderlichen rechtsethischen und normpsychologischen Vergleichbarkeit; zwischen dem enthaltenen einfachen Diebstahl und Hehlerei ist dagegen Wahlfeststellung möglich (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 2008 - 3 StR 53/08, NStZ 2008, 646).
  • AG Lübeck, 05.01.2012 - 61 Ds 186/11

    Pflichtverteidigerbeiordnung: Notwendigkeit bei Wahlfeststellung (wahldeutiger

    Zwar besteht hier die Besonderheit, dass bei einem der Delikte ein besonders schwerer Fall angeklagt ist (§§ 242, 243 Abs. 1 Nr. 2), was aufgrund der Ausgestaltung des § 243 StGB als Strafzumessungs- oder Strafbemessungsregel (statt vieler Fischer, StGB, 58. A. 2011, § 243 Rdn. 2) im Hinblick auf die Zulässigkeit einer Wahlfeststellung indes unproblematisch erscheint (so wurde etwa von BGHSt 23, 360 f. sowie BGH NJW 1989, 1490, die Wahlfeststellung zwischen 242, 243 und 257 StGB ohne weitere Behandlung des erschwerten Grundtatbestandes des Diebstahls für möglich gehalten; anders könnte die Schwierigkeit der Rechtslage ggf. bei einer Wahlfeststellung zwischen Grund- und Qualifikationstatbeständen oder Vergehens- und Verbrechenstatbeständen zu beurteilen sein, vgl. dazu etwa BGH NStZ 2000, 473 f.; 2008, 646 f.).
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Rechtsprechung
   BGH, 12.06.2008 - 5 StR 114/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4155
BGH, 12.06.2008 - 5 StR 114/08 (https://dejure.org/2008,4155)
BGH, Entscheidung vom 12.06.2008 - 5 StR 114/08 (https://dejure.org/2008,4155)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 2008 - 5 StR 114/08 (https://dejure.org/2008,4155)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 302 Abs. 2 StPO; § 267 Abs. 4 Abs. 3 StPO
    Unwirksame Revisionsrücknahme durch den ehemaligen Pflichtverteidiger (wirksame Ermächtigung; mangelnde Hinzuziehung eines Dolmetschers); Ergänzung der abgekürzten Urteilsgründe analog § 267 Abs. 4 Satz 3 StPO

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Durchführung einer Revision bei unwirksamer Rücknahme mangels Vorliegens einer Ermächtigung des Verteidigers zur Rechtsmittelrücknahme

  • Judicialis

    StPO § 267 Abs. 4; ; StPO § 267 Abs. 4 Satz 1; ; StPO § 267 Abs. 4 Satz 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 267 Abs. 4
    Ergänzung der Urteilsgründe nach einem unwirksamen Rectsmittelverzicht

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 646
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 24.09.2013 - 2 StR 267/13

    Verständigung (Umgehung der gesetzlichen Vorschriften durch informelle

    Davon ausgenommen sind nur Fälle, in denen das Gericht bei der Urteilsabsetzung aus anderen Gründen ohne weiteres davon ausgehen konnte, dass § 267 Abs. 4 Satz 1 StPO anzuwenden sei (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juni 2008 - 5 StR 114/08, NStZ 2008, 646 f.).
  • BGH, 10.09.2008 - 2 StR 134/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Der 5. Strafsenat hat in dem ähnlich gelagerten Fall, dass das Revisionsgericht feststellt, die Revision sei nicht wirksam zurückgenommen worden, den Tatrichter darauf hingewiesen, dass die Frist zur Ergänzung der Urteilsgründe mit dem Eingang des feststellenden Beschlusses zu laufen beginne (BGH, Beschl. vom 8. August 2001 - 5 StR 211/01, bei Becker NStZ-RR 2002, 261; Beschl. vom 12. Juni 2008 - 5 StR 114/08).
  • BGH, 04.10.2017 - 3 StR 397/17

    Nachträgliche Ergänzung der abgekürzten Urteilsgründe (fristgerechte, nicht zu

    Insoweit besteht eine Regelungslücke im Gesetz, die durch analoge Anwendung des § 267 Abs. 4 Satz 4 StPO zu schließen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juni 2008 - 5 StR 114/08, BGHR StPO § 267 Abs. 4 Ergänzung 2).
  • BGH, 20.10.2011 - 2 StR 405/11

    Feststellung der rechtzeitigen Revisionseinlegung beim Einwurf in einen

    Insoweit besteht eine Regelungslücke im Gesetz, die durch analoge Anwendung des § 267 Abs. 4 Satz 4 StPO zu schließen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juni 2008 - 5 StR 114/08, BGHR StPO § 267 Abs. 4 Ergänzung 2).
  • BGH, 25.10.2012 - 5 StR 512/12

    Rechtsfehlerhafte Abkürzung der Urteilsgründe trotz fristgemäß eingelegter

    In der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist zwar anerkannt, dass in besonders gelagerten, der Wiedereinsetzung ähnlichen Fällen in entsprechender Anwendung des § 267 Abs. 4 Satz 4 StPO die Urteilsgründe ergänzt werden können, wenn das Landgericht bei Abfassung des abgekürzten Urteils bei der ihm vorliegenden Aktenlage ohne weiteres von der Anwendbarkeit des § 267 Abs. 4 Satz 1 StPO ausgehen durfte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Juni 2008 - 5 StR 114/08, BGHR StPO § 267 Abs. 4 Ergänzung 2, und vom 20. Oktober 2011 - 2 StR 405/11, NStZ-RR 2012, 118; Meyer-Goßner, aaO, § 267 Rn. 30).
  • OLG Stuttgart, 26.10.2010 - 2 Ss 618/10

    Berufungsverfahren: Erforderlichkeit der ausdrücklichen Ermächtigung bei

    Zweifel an der erteilten Ermächtigung und damit an der Wirksamkeit der Prozesserklärung wirken zugunsten des Angeklagten (BGH NStZ 2008, 646; KK-Paul, § 302 RN 11; LR-Hanack, StPO, 25. Aufl., § 302 RN 75).
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